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Erste Entscheidung gegen ein Tätigkeitsvetbot Mit dem Verwal | Info-Mixer

Erste Entscheidung gegen ein Tätigkeitsvetbot

Mit dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hat nun das erste Gericht in Deutschland ein vom einem Gesundheitsamt ausgesprochenes Verbot wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gestoppt.

Im vorliegenden Fall sah das Gericht den Anwendungsbereich der Norm bereits nicht eröffnet. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht könne ohnehin nur dort gelten, wo direkter oder indirekter Patientenkontakt möglich ist und nicht auf andere Arbeitsorte ausgewichen werden könne.

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