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Beweislastumkehr mit Masern.Express Das Landgericht Heilbron | Info-Mixer

Beweislastumkehr mit Masern.Express

Das Landgericht Heilbron hatte am 18. Februar 2023 geurteilt, dass derjenige, der vor einer Impfung schweigt und sich nicht ausführlich informiert, eben Pech gehabt habe, wenn etwas schiefgehe. Die Impfgeschädigte verlor den Prozess gegen die Impfärztin. „Ein Anspruch bestünde schon deshalb nicht, weil N. Ferati der Impfung wirksam zugestimmt hätte“. Die öffentliche Impfempfehlung würde nichts daran ändern, „dass die Impfung gleichwohl freiwillig ist und sich der einzelne Impfling daher auch dagegen entscheiden kann“. Die zu impfende Person müsse auch eine Entscheidung darüber treffen, ob sie „die mit der Impfung verbundenen Gefahren auf sich nehmen soll oder nicht“, äußerten die Richter. „Dafür müsse sie jedoch auch die Gefahren kennen; hierzu wiederum diene die ärztliche Aufklärung.“

Dieses Urteil bringt das Dilemma der Eltern in Sachen Masern-Impfung auf den Punkt. Wer einfach den öffentlichen Verlautbarungen glaubt, dass bei der Masern-Impfung schon nicht passieren würde, hat im Falle eines Impfschadens einfach Pech gehabt – man hätte sich ja schließlich auch gegen die Impfung entscheiden können. Selbst, wenn man sich allerdings vorher umfangreich ärztlich hätte aufklären lassen, oder sogar die Packungsbeilage gelesen hätte, ändert sich am Ergebnis nichts. Alleine die Eltern und ihr Kind tragen das gesamte Risiko, dass bei der Impfung etwas schieflaufen kann.
Mit Masern.Express lässt sich für Eltern eine Beweislastumkehr herbeiführen.

Warnhinweise der Hersteller der Impfstoffe in den Zulassungs-Unterlagen. Wenn hier nämlich davor gewarnt wird, dass keine Impfung durchgeführt werden darf, wenn eine allergische Reaktion möglich sei, dann muss im Falle einer Impfnachweispflicht der Staat hier lt. Urteil des BVerfG vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) im Einzelfall einen möglichen Schaden proaktiv ausschließen können. Der Staat muss dann dem Impfwilligen schriftlich zusichern, dass er in seinem konkreten Fall einen Schaden ausschließen kann. Das Gesundheitsamt ist zu einer Prüfung verpflichtet, ähnlich wie dies im Asylrecht der Fall ist. Auch hier muss die zuständige Behörde tätig werden, wenn der Betroffene das Wort „Asyl“ auch nur in den Mund nimmt. Im konkreten Fall geht es quasi um einen „Impf-Asyl-Antrag“, der eben zu prüfen ist. Die dafür erforderlichen Argumente erhalten die Eltern mit der Aufklärung und dem Gutachten sowie den Anschreiben für Gesundheitsamt und Kita von Masern.Express.

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