FREISPRUCHErneut erwirkte mein Bruder Rechtsanwalt Sven Lausen für einen Soldaten am 13.04.2023 in Neustadt bei Hannover einen Freispruch vom Tatvorwurf der Gehorsamsverweigerung in Bezug auf die Verweigerung der COVID-19 Injektionen.
Ärztliche Massnahmen unterliegen nicht dem absoluten Gehorsamsanspruch, und sind damit nicht durch Befehle zu erzwingen. Befehlsverweigerungen führen aber zu Strafen und Entlassungen aus dem Dienst.
Dieser Freispruch ist nun besonders, denn ab sofort sind jegliche Strafverfahren, Freiheitsstrafen, Geldstrafen gegen Soldaten, die sich nicht haben injizieren lassen, ungültig. Möglicherweise müssen bereits ausgesprochene Freiheitsstrafen nachträglich aufgehoben und Geldstrafen zurückgezahlt werden.
Lassen Sie es von Spezialisten prüfen.
Ein ausführliches Video mit den Spezialisten für das Soldatenrecht
Rechtsanwalt Sven Lausen
Rechtsanwältin Beate Bahner
Rechtsanwalt Göran Thoms
und dem Datenanalysten Tom Lausen
folgt am Sonntag, den 16.04.2023