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2022-02-08 15:58:30 Ein 13-jähriger, der nach seiner Impfung fast vollständig sein Augenlicht verlor, will Gerechtigkeit und Schadenersatz. Doch die Impfstoff-Hersteller sind fein raus: Pfizer will nicht haften – und sieht den französischen Staat in der Schadenersatzpflicht. Man beruft sich auf das Vertragswerk mit der EU, welches die Impfstoff-Hersteller von jeder Haftung ausnimmt.
https://report24.news/frankreich-13-jaehriger-bub-nach-impfung-fast-erblindet-pfizer-will-nicht-haften/?feed_id=11813

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2022-02-07 13:48:35 US-Comedy-Star kollabiert auf der Bühne ... Ins Krankenhaus eingeliefert, Ursache unbekannt


Die bekannte US-Schauspielerin und Komikerin Heather McDonald ist während einer Show in Tempe, Arizona, schwer gestürzt, aber es war kein Scherz ... es war ein medizinischer Notfall.

Augenzeugen berichten TMZ, dass der ehemalige "Chelsea Lately"-Star die ausverkaufte Show anführte, als sie ihren zweiten Witz zum Besten gab ... "Ich bin vaxxed, doppelt vaxxed, geboostet ... und Grippeimpfung und ich habe kein COVID bekommen und Jesus liebt mich am meisten."

Kaum hatte sie den Witz erzählt, brach sie zusammen und schlug mit dem Kopf auf den Boden. Alle dachten zunächst, das gehöre zum Schauspiel, aber das war es nicht.

Sie war bei Bewusstsein, aber es ging ihr offensichtlich nicht gut. Ein Rettungssanitäter und eine Krankenschwester befanden sich zufällig im Publikum ... sie eilten auf die Bühne, um erste Hilfe zu leisten

Heather erzählt TMZ ... sie fühlte sich etwas schwindelig, als sie auf der Bühne war und brach dann einfach zusammen. Sie sagt, das sei ihr noch nie zuvor passiert.

Heather sagt, sie wurde in der Klinik einer Computertomographie und anderen Tests unterzogen, aber bisher ist unklar, was die Ursache für ihre Ohnmacht war. Sie sagt, dass ihr Kopf wirklich weh tut und sie sehr müde ist.

Wie immer sagt sie, dass sie sich schrecklich fühlt, weil sie die Show so abrupt beendet hat. Heather sagte uns auch, dass sie nie COVID hatte und, wie sie in ihrem Auftritt sagte, vollständig geimpft und geboostert ist.

https://www.tmz.com/2022/02/06/heather-mcdonald-comedian-collapses-hospitalized-show/
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2022-02-07 13:48:35 Karma
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2022-02-07 13:39:44 Seit nun eine Gruppe von Abgeordneten die ersten Eckpunkte für eine allgemeine Impfpflicht vorgelegt hat und weil nun einzelne Abgeordnete beteuern, es werde ja keine „Zwangsimpfung“ geben, sondern „nur“ ein Bußgeld, sei mal Folgendes klargestellt: WAS HIER IN DEUTSCHLAND SEIT MONATEN LÄUFT, IST - NACH DEN JAHRZEHNTELANGEN KRITERIEN DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ZUR ZWANGSMEDIKATION PSYCHISCH KRANKER - LÄNGST „ZWANGSIMPFUNG“! EIN BUßGELD IST ERST RECHT „ZWANG“!

Gegen seinen freien Willen darf ein Patient bisher niemals behandelt werden, gegen seinen natürlichen Willen nur unter ganz bestimmten Umständen. Dafür muss immer ein gerichtlicher Beschluss vorliegen, entweder nach den Bestimmungen des jeweiligen Landesgesetzes über die Behandlung psychisch Kranker, oder nach dem BGB und damit dem Betreuungsrecht, oder nach dem Strafgesetzbuch.

Für jede Art von Zwangsbehandlung gilt bisher:

1. Eine Zwangsbehandlung liegt bereits dann vor, wenn der Betroffene sich in eine Behandlung fügt, um Zwangsmaßnahmen zu vermeiden. - Derzeit beugen sich in Deutschland Millionen von Menschen der Impfung, weil sie schikaniert, ausgegrenzt, mit Tests gefoltert und mit dem Verlust ihrer beruflichen Existenz bedroht werden. Das ist Zwang, was sonst? Und es ist nicht rechtsstaatlich und gegen die Menschenrechte, und es dient in vielen Fällen bekanntermaßen und ganz offen dazu, unseren Willen zu brechen, nicht dem Hygieneschutz.

2. Es genügt nicht, den Betroffenen vor die Alternative zu stellen: entweder er stimmt zu oder er wird gegen seinen Willen behandelt. - Das gilt auch für die Alternativen „Bußgeld“, ersatzweise Haft, oder „Impfung“.

3. Zweck der Zwangsbehandlung darf nur „die Wiederherstellung der krankheitsbedingt aufgehobenen Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit“ sein. Der Betroffene darf also höchstens so lange zwangsbehandelt werden, bis er wieder einwilligungsfähig ist. - Wir alle sind einwilligungsfähig und nicht einmal krank.

4. Es gibt – in gewissen Grenzen – auch eine „Freiheit zur Krankheit“: So ist eine Zwangsbehandlung bei psychisch Kranken nicht zulässig, solange nicht die Gefahr besteht, dass der Betroffene sich selbst erheblich schädigt. - Schädigen wir und schwer, wie konkret ist diese Gefahr?

5. Der Verweis auf die Regeln der ärztlichen Kunst ist nicht ausreichend. Was aus ärztlicher Sicht sinnvoll erscheint, rechtfertigt noch lange nicht eine zwangsweise Behandlung. - Erst recht rechtfertigt kein Bulletin des RKI und die ständig geänderte Verlautbarung, vor was wie lange die „Impfung“ überhaupt schütze.

6. Die Zwangsmaßnahme muss rechtzeitig angekündigt werden: Der Betroffene muss ausreichend Gelegenheit haben, sich dagegen juristisch zu wehren. - Wohlgemerkt: sich gegen einen gerichtlichen Beschluss zur Zwangsmedikation wehren, nicht gegen ein Bußgeld.

7. Eine Zwangsbehandlung darf vom Gericht nur, auf die aktuelle Situation bezogen, angeordnet werden. Könnte so ein Beschluss abseits der Grippesaison und der konkreten Gefahr ergehen? Wohl kaum.

8. Sämtliche ärztliche Maßnahmen müssen dokumentiert werden. - Hier, im Impfzentrum wie bei vielen niedergelassenen Ärzten, wird grundsätzlich nichts dokumentiert, außer dass der vom Patienten in der Regel vorausgefüllte Anamnesebogen abgeheftet wird.

Schließlich gilt: Das was wir derzeit erleben, ist bereits Zwang. Später mit der allgemeinen und nun mit der vorgeblichen einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird jedenfalls Zwang ausgeübt, weswegen keine Einwilligung, bei der dieser Druck stattfindet, wirksam ist. Und weil es Zwang ist, unterliegt es dem Richtervorbehalt, diesen Zwang, sei es auch nur ein Bußgeld, anzuordnen.

Wer sich gegen den Zwang wehrt, handelt immer im sog. Rechtfertigenden Notstand, Paragraph 34 Strafgesetzbuch, egal, ob er nun einen gefälschtem Impfpass gebraucht oder direkt gegen die ausgesprochenen Sanktionen in Form von Bußgeldern oder Ersatzhaft vorgeht, übrigens auch, wenn der Staat doch noch mit Zwangsgeldern in die Vollstreckung gehen würde (was wir ihnen zutrauen sollten).

Paragraph 34 StGB lautet: zu
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2022-02-07 11:59:10
Deuten neue Veröffentlichung aus einer US-Datenbank auf massive Impfschäden hin? Die ganze Geschichte!

Bitte ansehen und verteilen !!!

Hier gibt es das Video in hoher Auflösung auf YouTube:



Abonniere den Telegram-Kanal "Der subjektive Student", um keine Videos zu verpassen! Danke!

Meine Arbeit unterstützen kann man HIER.

Die Quellen findest du am Ende des Videos oder in der Beschreibung auf YouTube.
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2022-02-05 14:36:14
interessante Strategie

Teilt uns doch
https://t.me/HerzensmenschenUnited
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2022-02-03 16:28:54
Österreich: Statistiker beweist Manipulationen der Corona-Zahlen

Im Laufe der angeblichen Pandemie konnte man einige wundersame Dinge erleben. Etwa, dass die verschiedenen Kennzahlen wie z.B. die sogenannten Inzidenzen oft auf überraschende Weise zu den politischen Ankündigungen dazu gepasst haben. Viele haben sich gefragt, ob das mit rechten Dingen zuging. Der Statistiker Steffen Löhnitz meint umfangreiche Manipulationen nachweisen zu können. Schon im letzten Monat lies er diesbezüglich eine politische Bombe platzen. Nun präsentiert er einen weiteren Fall von dreister Manipulation.

Wichtig: Tragen Sie sich jetzt in den zensurfreien Newsletter von AUF1 ein, um rechtzeitig vorzubauen: http://auf1.tv/newsletter
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2022-02-02 13:26:06 Brisante Fragen an Biontech: Weshalb ist Cov-19-Impfung im 2019 Geschäftsbericht?

Eine kluge deutsche Bürgerin wandte sich mit einem offenen Brief an Biontech – mehrfach. Sie hat die Geschäftsberichte genau studiert und mit der offiziellen “Timeline” der Pandemie verglichen.

Quelle: Report24

"Sehr geehrte Damen und Herren,

heute wende ich mich mit ein paar Fragen an Sie. Man findet den Geschäftsbericht Ihres Unternehmens vom Jahr 2019 online unter folgendem Link:
https://investors.biontech.de/static-files/5e4133c2-6e8f-4ca4-8a65-ffa97007d9eb

Hier kann man auf Seite 6 sehen, an welchen Projekten, Medikamenten, Immuntherapeutika und Impfstoffen das Unternehmen aktuell arbeitet und wie weit fortgeschritten der Prozess bereits ist. Hier wird als Immuntherapeutikum basierend auf der mRNA Technologie ein Medikament gegen COVID 19 aufgeführt.

Man kann sehen, dass die präklinische Studienphase bereits abgeschlossen ist und die Phase 1 der Testung läuft. Weiter kann man lesen, dass das Medikament/Therapeutikum/der Impfstoff mit BNT 162 bezeichnet wird. Der ergänzende Hinweis lautet (Sternchen), dass dies seit 2020 der Fall ist ..."

Frage 1
"Wie war es Ihrem Unternehmen möglich, ein Therapeutikum zu entwickeln, welches Ende 2019 bereits die präklinische Testphase abgeschlossen hatte, wo doch das Virus erst im Dezember 2019 überhaupt auftrat?

Ich habe extra nochmals geguckt, ob ich hier unter Umständen einem Denkfehler erlegen bin, weil sie gegen Corona-Viren im Allgemeinen Therapeutika entwickelt haben, aber dem ist nicht so, denn in ihrem Geschäftsbericht ist zu lesen, dass es sich um ein Therapeutikum gegen COVID-19 handelt."

Frage 2
"In Ihrem Geschäftsbericht ist zu lesen, dass es sich um einen Immuntherapie basierend auf der mRNA Technologie handelt. Können Sie mir bitte erklären, was der Unterschied zwischen einer Immuntherapie und einer Impfung ist? Ich bin hier etwas verunsichert, da ich bisher der Meinung war, dass die beiden Dinge nicht gleichbedeutend sind."

Frage 3
"Wie lange dauerten die einzelnen Studien- und Testphasen?

Folgt man den Beschreibungen, die die durchschnittliche Mindestdauer der Phasen angeben, so ist hier jeweils von einer Jahresdauer einer Phase zu lesen. https://www.vfa.de/de/arzneimittel-forschung/so-funktioniert-pharmaforschung/klinische-studien-uebersicht.html

Das würde allerdings bedeuten, dass das Immuntherapeutikum zur Behandlung von COVID 19 bereits spätestens gegen Ende 2018 fertig gewesen sein müsste, da ja – gemäß den Angaben in Ihrem Geschäftsbericht Ende 2019 die präklinische Testphase bereits vollständig abgeschlossen war und sogar die Hälfte der Testphase 1 schon vollzogen war. Das würde uns sogar in das Jahr 2017 bringen.

Hier muss ich irgendwie falsch liegen, denn wie konnten Sie im Jahr 2017/2018 bereits etwas entwickeln gegen eine Krankheit, die im Dezember 2019 das erste Mal auftrat? Wo liegt hier mein Denkfehler?"


.. Folge Rabbit Research
auf telegram: t.me/rabbitresearch
..
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2022-02-01 20:24:58 KEINE STAATSHAFTUNG für Impfschäden bei gesunden Kindern zwischen 5 und 11 Jahren

Der neue Gesundheitsminister Lauterbach stellt in seinem Schreiben vom 27.12.2021 auf Seite 2 unten nochmals klar, dass im Falle eines Impfschadens eine Staatshaftung für sogenannte "Versorgungsansprüche" bei Impfschäden nur bei STIKO-Empfehlungen (derzeit nur für vorerkrankte Kinder von 5-11 Jahren!!) greift.

Ärzte tappen in eine gigantische Haftungsfalle, wenn sie die Kleinen dennoch impfen! Die Berufshaftpflichtversicherung wird vermutlich nicht eintreten!

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht
Autorin des Buches "Corona-Impfung: Was Ärzte und Patienten unbedingt wissen sollten" - auch kostenlos als eBook erhältlich
Mitglied der Anwälte für Aufklärung

Telegramkanal von Beate Bahner:
https://t.me/rechtsanwaeltin_beate_bahner

Homepage der Kanzlei:
www.beatebahner.de
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2022-02-01 16:58:56
Durchsuchung Praxisräume Ärztin Dr. med. Carola Javid-Kistel
01.02.2022


Dr. Javid-Kistel auf Telegram
@miteinander_mutig_sein




@WendezeitHannover
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