2022-02-14 11:03:53
WEITERHIN AKTUELL: MUSTERSCHREIBEN zur §20a IfSG "Einrichtungsbezogene Nachweispflicht" von unserem Mitglied Prof. Dr. Martin Schwab Viele Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, fühlen sich vom Arbeitgeber und vom Gesetzgeber unter Druck gesetzt, sich impfen zu lassen.
Seit der Deutsche Bundestag am 10.12.2021 einen neuen § 20a (sog. einrichtungsbezogene Impfpflicht, genauer: einrichtungsbezogene Nachweispflicht) in das Infektionsschutzgesetz eingefügt hat, hält sich hartnäckig die Befürchtung, dass Beschäftigte in Gesundheitsberufen ohne Job auf der Straße stehen, wenn sie sich bis zum 15.3.2022 nicht gegen COVID-19 impfen lassen. Prof. Dr. Martin Schwab, sagt dass es sowohl für Selbständige als auch für Arbeitnehmer im Gesundheitswesen gute Chancen gibt, sich gegen diese Impferpressung mit Erfolg zur Wehr zu setzen. Arbeitgeber und Gesundheitsämter, die mit „Spritze oder raus!“ drohen, begeben sich juristisch auf dünnes Eis.
Interessiert? Muster schreiben Impfung im Gesundheitswesen (Wirksame Einwilligung unter Druck unmöglich!)
Prof. Martin Schwab, Mitglied der Anwälte für Aufklärung hat dieses Musterschreiben verfasst, welches Betroffene nutzen können, um sich gegen diese Impflicht zur Wehr zusetzen.
Das Dokument liegt im PDF-Format vor, sodass Sie es herunterladen und direkt verwenden können.
https://afaev.de/viele-menschen-die-im-gesundheitswesen-arbeiten-fuehlen-sich-vom-arbeitgeber-und-vom-gesetzgeber-unter-druck-gesetzt-sich-impfen-zu-lassen/
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